Sie ackern und rackern, machen alles richtig, aber dennoch schwebt das Damoklesschwert „Betriebsprüfung“ über Ihnen. Wäre es nicht toll, wenn Sie bereits im Vorhinein wüssten, ob sich die Betriebsprüfung bei Ihnen anmeldet? Der Fiskus sucht sich die zu prüfenden Betriebe überwiegend auf der Grundlage der Richtsatzsammlung aus. Diese wurde gerade neu veröffentlicht. Ich habe die Einzelheiten für Sie aufbereitet. Ganz nebenbei erlaubt die Richtsatzsammlung einen Blick in die wirtschaftliche Lage Ihrer Mitbewerber.
Sie wollen sicher nicht, dass Ihnen das passiert …
Ein befreundeter Betriebsprüfer berichtete mir, dass sich aus den Geschäftszahlen einer Eisdiele ein Rohgewinnaufschlag von rund 180 % ergab. Die Richtsatzsammlung 2024 geht hingegen bei Eisdielen von einem mittleren Rohgewinnaufschlag von 355 % (die Spanne liegt zwischen 245 und 567 %) aus.
Auf den ersten Blick wird bereits deutlich, dass das Betriebsergebnis nicht passen kann. Die Betriebsprüfungsanordnung flatterte dem Unternehmer ins Haus. Den weiteren Vorgang können Sie sich fast ausmalen: Es fehlten erhebliche Bareinnahmen, die zu einer umfangreichen Steuernachzahlung und einem Strafverfahren führten.
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