FRAGE: Unser Unternehmen ist im Bereich Grafik- und Designleistungen tätig. Nun sind wir von einem Schweizer Unternehmen für Leistungen angefragt worden und sollen für Firmenbroschüren Layouts entwerfen. Müssen wir die Umsatzsteuer in Deutschland oder in der Schweiz abführen – und was haben wir dabei zu beachten?
ANTWORT von Ann-Christin Hütte:
Zuerst einmal ist es wichtig, dass Sie sich vorab schon über die Umsatzsteuer und die Konsequenzen einer Leistungsbeziehung in die Schweiz Gedanken machen. Denn die Schweiz gilt als Drittland.