Ausgangspunkt für die neue 4-Tages-Vermutung ist das Postrechtmodernisierungsgesetz (PostModG). In diesem Gesetz sind die Laufzeiten für die Zustellung von Briefen festgehalten.
Artikel
Künftig gilt eine 4- statt 3-Tages-Vermutung bei Zustellung und Bekanntgabe von Steuerbescheiden
Für die Berechnung Ihrer Einspruchsfrist ist bei Steuerbescheiden die Bekanntgabefiktion maßgebend. Bisher galt, dass der Steuerbescheid 3 Tage nach Versand bei Ihnen zugestellt wurde und von diesem Tag die 4-wöchige Einspruchsfrist abhängig ist. Künftig – voraussichtlich ab 2025 – verlängert der Gesetzgeber die Zugangsvermutung von 3 auf 4 Tage. Hier erfahren Sie alles, was Sie zu der Anpassung wissen müssen.