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Künftig gilt eine 4- statt 3-Tages-Vermutung bei Zustellung und Bekanntgabe von Steuerbescheiden

Für die Berechnung Ihrer Einspruchsfrist ist bei Steuerbescheiden die Bekanntgabefiktion maßgebend. Bisher galt, dass der Steuerbescheid 3 Tage nach Versand bei Ihnen zugestellt wurde und von diesem Tag die 4-wöchige Einspruchsfrist abhängig ist. Künftig – voraussichtlich ab 2025 – verlängert der Gesetzgeber die Zugangsvermutung von 3 auf 4 Tage. Hier erfahren Sie alles, was Sie zu der Anpassung wissen müssen.

Ann-Christin Hütte

26.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Ausgangspunkt für die neue 4-Tages-Vermutung ist das Postrechtmodernisierungsgesetz (PostModG). In diesem Gesetz sind die Laufzeiten für die Zustellung von Briefen festgehalten.

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