Leserfrage

Kosten für Garantieverlängerung ohne USt-Ausweis – kann ich die Kosten als Anschaffungskosten aktivieren?

FRAGE Unser Unternehmen hat in diesem Monat einen Hochleistungsrechner für die bessere Datenverarbeitung erworben. Aufgrund des hohen Anschaffungspreises (ca. 100.000 € zzgl. USt) haben wir uns dazu entschlossen, eine Garantieverlängerung […]

Ann-Christin Hütte

26.09.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE Unser Unternehmen hat in diesem Monat einen Hochleistungsrechner für die bessere Datenverarbeitung erworben. Aufgrund des hohen Anschaffungspreises (ca. 100.000 € zzgl. USt) haben wir uns dazu entschlossen, eine Garantieverlängerung abzuschließen, sodass mögliche Schäden auch nach Ablauf der 2-jährigen Garantiezeit abgesichert sind. In der Rechnung über die Garantieverlängerung ist keine USt offen ausgewiesen, sodass ein Vorsteuerabzug nicht möglich erscheint. Zum einen stellt sich uns die Frage, ob die Rechnung ohne USt-Ausweis so korrekt ist. Zum anderen fragen wir uns, wie wir die Garantieverlängerung nun in der Buchführung berücksichtigen: Zählen die Kosten zu den Anschaffungsnebenkosten, die wir jährlich abschreiben müssen oder können wir den Zahlbetrag direkt als Betriebsausgabe berücksichtigen?

ANTWORT von Ann-Christin Hütte

 Die Rechnung der Garantieverlängerung ohne USt-Ausweis ist korrekt. Zur Erklärung müssen wir uns fragen, ob es sich bei der Garantieverlängerung um eine Nebenleistung zur Hauptleistung (= Lieferung des Rechners) handelt. Eine Nebenleistung liegt vor, wenn sie Mittel zum Zweck ist, damit Sie die Hauptleistung – also den Rechner – unter den richtigen Bedingungen nutzen können. Hierzu können der Aufbau des Rechners durch den Lieferanten im Unternehmen zählen. Die Garantie für sich hat keinen Einfluss auf die Nutzung des Rechners – denn der Rechner ist einsatzbereit und mit oder ohne Garantieverlängerung nutzbar. Die Erweiterung einer Garantiedauer ist für Ihr Unternehmen ein zusätzlicher Schutz, falls auch nach der normalen Garantiezeit von 2 Jahren Fehler oder Defekte an dem Rechner auftreten. Somit handelt es sich um eine eigenständige Leistung. Garantien sind eine Art Versicherungsschutz, den Sie nun durch den einmaligen Beitrag für alle Garantiejahre vorauszahlen. Auch solche Versicherungsbeiträge sind nach § 4 Nr. 10 b UStG steuerfrei. Somit ist es richtig, dass in der Rechnung zur Garantieverlängerung keine USt ausgewiesen ist. Ein Vorsteuerabzug scheidet somit aus. Aus der Tatsache, dass die Garantieverlängerung keine Nebenleistung zur Hauptleistung ist, ergibt sich gleichzeitig auch die Konsequenz, dass Sie diese Kosten nicht gemeinsam mit dem Rechner aktivieren können. Da Sie scheinbar ein bilanzierendes Unternehmen sind, gilt: Die Anschaffungskosten für die Hardware aktivieren Sie und schreiben Sie ab; bei der Garantieverlängerung müssen Sie ertragssteuerlich prüfen, ob Sie – aufgrund der Höhe der Erweiterung – einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden und auf die verlängerte Garantielaufzeit verteilen müssen.



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