Die Kosten für die Errichtung eines notariellen Testaments eines Unternehmers sind selbst dann keine Betriebsausgaben, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus Betriebsvermögen oder Unternehmensanteilen besteht. Das ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung von Finanzgerichten und BFH (u. a. BFH- Urteil vom 16.5.2001, Az. X R 16/98).
Betriebsausgaben
Kosten des Testaments eines Unternehmers sind keine Betriebsausgaben
Die Kosten für die Errichtung eines notariellen Testaments eines Unternehmers sind selbst dann keine Betriebsausgaben, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus Betriebsvermögen oder Unternehmensanteilen besteht.