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Korrektur von E-Rechnungen bei Schlechtleistung: Diese nahezu unbeachtete Besonderheit enthält der neue Entwurf des BMF-Schreibens

Die seit dem 1.1.2025 geltende E-Rechnungs-Pflicht hält die Unternehmen im Land in Atem. Um einige (aber längst nicht alle) Unklarheiten zu beseitigen, hat die Finanzverwaltung am 25.6.2025 den Entwurf eines Schreibens veröffentlicht. Darin geht sie auf zahlreiche praktische Anwendungsfälle ein. Einer davon betrifft insbesondere die Baubranche und schafft eine deutliche Erleichterung bei Mängelrügen.

Timm Haase

06.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Es geht um Umsatzsteuer und Vorsteuer

Fehler können im Arbeitsalltag immer passieren, sowohl bei der Ausstellung einer Rechnung als auch bei den Leistungen selbst, über die abgerechnet wird. Insbesondere in der Baubranche ist es üblich, dass bei festgestellten Mängeln bei der Bauausführung im Nachgang Verhandlungen über die Höhe des in Rechnung gestellten Entgelts geführt werden.

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