Leserfrage

Kontoabrufverfahren: Wann darf der Fiskus ohne unser Wissen unsere Daten abrufen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

15.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Bei einem Unternehmerfrühstück in unserer Bank kamen wir natürlich irgendwann auf das Thema Finanzamt. Unser Kundenberater sprach darüber, dass er regelmäßig Anfragen vom Finanzamt erhält, die verdichteten Kontoauszüge mit den entsprechenden Eröffnungsunterlagen an den Fiskus zu übersenden. Da frage ich mich, wie das Finanzamt an diese Informationen kommt und ob das zulässig ist.

Antwort: Die Finanzverwaltung kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen sogenannten Kontoabruf online in Auftrag geben. Voraussetzung ist, dass gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Dies muss Ihnen zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht mitgeteilt worden sein. Dieser Antrag kann zumindest in NRW von jedem Rechner eines Steuerfahnders in Auftrag gegeben werden. Innerhalb von 24 Stunden erhält der Fahnder Auskunft über alle Bankverbindungen in Deutschland, auf die die angefragte Person einen Zugriff hat. Entweder ist die Person selbst Kontoinhaber oder verfügt über eine Verfügungsberechtigung für das Konto (z. B. Kinder oder Partner).

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!