FRAGE Unser Unternehmen erzielt laut unserer Bilanz des vergangenen Jahres erfreulicherweise Umsätze im mittleren 6-stelligen Bereich. Wir überlegen im Rahmen verschiedener Änderungen auch in der USt-Compliance künftig einen Antrag auf Ist-Versteuerung zu stellen.
Wann ist eine Anpassung möglich und gibt es etwas für uns zu beachten?
Antwort von Ann-Christin Hütte:
Grundsätzlich gilt für die Anwendung der Ist-Besteuerung, dass Ihr Unternehmen einen Gesamtumsatz im Vorjahr von 800.000 € pro Jahr nicht überschreiten darf – das gilt, seitdem das Wachstumschancengesetz 2024 in Kraft ist. In 2023 lagen die Grenzen für die Ist-Besteuerung noch bei 600.000 €. Ob Sie künftig die Ist-Besteuerung wählen können, ist jedoch von der neuen, höheren Umsatzgrenze von 800.000 € abhängig. Das bedeutet: Selbst wenn Sie im Jahr 2023 Umsätze zwischen 600.000 € und 800.000 € erzielt haben, wäre die Ist-Versteuerung grundsätzlich möglich. Allerdings nehme ich aus Ihrer Schilderung wahr, dass Sie ein bilanzierendes Unternehmen sind. Hier die Krux: Als bilanzierendes Unternehmen können Sie nicht zur Ist-Besteuerung wechseln. Dies halten auch der Abschn. 20.1 Abs. 1 Satz 7 und 8 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses entsprechend fest: Eine Genehmigung der Ist-Versteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG darf nicht erfolgen, wenn Sie bilanzieren – unerheblich davon, ob dies aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder freiwillig erfolgt. Ich rate Ihnen, bei der Soll-Versteuerung zu bleiben.