Frage: Meine Eltern haben den Familienbetrieb auf mich übertragen. Zusätzlich haben Sie mir ein mit einer kleinen Lagerhalle bebautes Grundstück geschenkt, das sie privat nutzten. Erhöht die von mir gezahlte Schenkungssteuer die Bemessungsgrundlage der Lagerhalle? Ich möchte es nämlich zukünftig als Lagerplatz nutzen.
Antwort: Erhalten Sie ein Grundstück oder eine Immobilie im Wege der Schenkung und zahlen hierfür Schenkungsteuer, können Sie diese Steuer grundsätzlich weder als Werbungskosten abziehen noch in die AfA-Bemessungsgrundlage einbeziehen. Diese Auffassung wurde sogar aktuell vom Finanzgericht Köln mit Urteil vom 26.11.2025 bestätigt (Az. 2 K 2116/23, veröffentlicht am 27.7.2026).