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Klein, aber fein: Mit diesen neuen Regelungen zu Kleinbeträgen minimieren Sie Ihre Steuerbelastungen

Zum Jahresbeginn 2025 trat eine neue Regelung des BMF in Kraft, die insbesondere Kleinbeträge bei der Steuererhebung betrifft. Diese Neuregelung soll Ihnen eine vereinfachte und effizientere Abwicklung bei geringfügigen Steuerforderungen ermöglichen. Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre steuerlichen Verpflichtungen.

Jörg Wilde

21.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Die gilt für Kleinbeträge bei der Entrichtung

Ergibt die Abrechnung eines Bescheides Forderungen von weniger als 3 €, dürfen Sie diese Kleinbeträge künftig bis zu einer höheren Summe aufschieben. Sie müssen den Betrag nicht sofort begleichen, sondern können ihn zusammen mit der nächsten Zahlung an das Finanzamt entrichten. Bitte achten Sie dabei darauf, die Steuernummer und den Verwendungszweck anzugeben, damit der Betrag korrekt zugeordnet werden kann.

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