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Klagen Sie, wenn die Kosten für eine verbindliche Auskunft aus dem Ruder laufen
Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrem Finanzamt eine verbindliche Auskunft zur steuerlichen Behandlung eines bestimmten Sachverhalts zu beantragen. Hierfür berechnet der Fiskus eine Gebühr. Wie diese zu berechnen ist, wenn die verbindliche Auskunft von mehreren Personen beantragt wird, hat der BFH jetzt entschieden (vgl. BFH-Urteil vom 3.7.2005, Az. IV R 6/23, veröffentlicht am 4.9.2025).
Markus Kahr
14.10.2025
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1 Min Lesezeit
Fiskus wurde zur Aufdeckung von stillen Reserven befragt
Im Urteilsfall sollte eine Veräußerung der Gesellschaftsanteile an fremde Dritte verhindert werden. Hierzu wollten die 8 Beteiligten eine neue GmbH errichten, in der die Gesellschaftsanteile an der Holdinggesellschaft gebündelt und vinkuliert werden sollten. Die Gesellschafter wollten ihre Anteile an der Holdinggesellschaft zunächst in eine neu zu gründende GmbH & Co. KG einlegen. Anschließend sollte ein Formwechsel in eine GmbH vollzogen werden.
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