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Kassenführung: Wie Sie Ihre Aufzeichnungspflichten nach Kassengesetz sicher erfüllen

Eine ordnungsgemäße Kassenführung bei Bar-Umsätzen sind das A und O. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die Regelungen zu Ihren Aufzeichnungspflichten deutlich verschärft, um hier dem Betrug durch nicht aufgezeichnete „Schwarz“-Einnahmen zu bekämpfen. Das bedeutet für Sie: Hohe Anforderungen an Ihre Kassenführung. Erfahren Sie, was Sie bei der Aufzeichnung alles beachten müssen und warum eine ordentliche Kassenführung so wichtig ist.

Ann-Christin Hütte

05.02.2025 · 7 Min Lesezeit

Wie das Kassengesetz Steuerbetrug verhindern soll

Bereits vor 8 Jahren (am 22.12.2016) hat der Fiskus das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen – das sogenannte „Kassengesetz“ – eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde der § 146 a Abgabenordnung (AO) neu in die AO eingefügt: Danach sind Sie seit 2020 verpflichtet, für die per elektronischem Kassensystem vereinnahmten Umsätze Belege auszugeben und über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (sog. TSE) in Ihrer Kasse zu verfügen. Sinn und Zweck dieser TSE soll der Schutz vor Manipulationen an der Kassenführung sein. Denn Bargeschäfte, die in der Kasse erfasst werden, lassen sich schwerer kontrollieren und nachvollziehen als Überweisungen aufs Bankkonto und machen damit die Verfälschung – also den Betrug – grundsätzlich einfacher.

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