Frage: Ich bin Inhaber einer Versicherungsagentur und viel mit dem Auto unterwegs. Dabei möchte ich – auch zum Wohle der Umwelt – nun von einem Verbrenner auf mein erstes E-Auto umsteigen. Aus der Presse habe ich vernommen, dass es seit Mitte des Jahres eine neue „Super-AfA“ für elektrisch betriebene Kfz gibt. Das finde ich sehr attraktiv und würde meinem schmalen Geldbeutel sehr entgegenkommen. Apropos schmaler Geldbeutel: Darf es auch ein gebrauchtes E-Fahrzeug sein, um die Abschreibung in Anspruch zu nehmen? Die Preise für Neufahrzeuge liegen ja leider jenseits von Gut und Böse. Was meinen Sie?
Antwort: Hinter der „Super-AfA“, wie Sie sie nennen, steckt tatsächlich ein bemerkenswertes Instrument, das es so im deutschen Steuerrecht lange Zeit nicht gegeben hat. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm hat die Bundesregierung eine arithmetisch-degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge eingeführt.