Frage: Ich führe einen inhabergeführten Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH. Wir haben 25 Mitarbeiter und ich nutze einen Firmenwagen auch für private Zwecke, der rund 50.000 € gekostet hat. Die Besteuerung der Privatnutzung nehme ich nach der 1%-Methode vor. Während der Freisprechung unserer neuen Gesellen sprach ich mit Kollegen über die Möglichkeiten, auch Angehörigen einen Firmenwagen zu überlassen. Konkret ging es um einen Kollegen, dessen Lebensgefährtin einen SUV für 137.000 € nutzt, ohne in der Firma zu arbeiten. Ist auch hier die 1%-Regel möglich?
Antwort: In der Tat riskieren hier etliche Unternehmer ein Steuerstrafverfahren: Einen Firmen-Pkw für private Zwecke zu nutzen, ohne steuerliche Konsequenzen zu ziehen, geht gar nicht. Doch der Reihe nach: