So starten Sie ohne Ärger mit dem Finanzamt in Ihre Nebentätigkeit
In meiner Praxis erhalte ich immer wieder Anrufe, bei denen es um Nebentätigkeiten geht. Der Anrufer oder die Anruferin steht im Angestelltenverhältnis oder übt bereits eine selbstständige Tätigkeit aus, und nun soll noch etwas dazukommen. Die Frage lautet fast immer gleich: „Darf ich das überhaupt? Ist das steuerlich zulässig?“
Die Antwort ist einfach: Aus steuerrechtlicher Sicht gibt es keine Einschränkung. Sie dürfen so viele Tätigkeiten ausüben, wie Sie möchten. Die eigentliche Frage ist eine andere, nämlich wie sich diese Tätigkeiten auf Ihre Steuer auswirken.
Und dafür sollten Sie die Grundzüge der Einkommensteuer kennen. Denn oft zeigt sich erst auf den zweiten Blick, dass von den zunächst attraktiv erscheinenden Nebeneinkünften nicht mehr viel übrig bleibt, sobald das Finanzamt seinen Anteil eingezogen hat.