FRAGE: Ich bin Gesellschafter einer OHG und erhalte für meine Tätigkeit eine monatliche Vergütung von 10.000 €. Diese Zahlung wird nicht auf die Gewinnverteilung angerechnet. Nun stellt sich die Frage, ob diese Vergütung der Umsatzsteuer unterliegt. Gilt meine Tätigkeit als selbstständige Leistung gegenüber der Gesellschaft, oder handelt es sich lediglich um eine interne Gewinnverteilung ohne Umsatzsteuerpflicht?
ANTWORT von Jörg Wilde: Ja, die Vergütung des Gesellschafters für seine Tätigkeit in der OHG unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Ob Sie aber tatsächlich auch umsatzsteuerpflichtig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Darauf kommt es an: