Schuldenfrei nach 3 Jahren, aber nicht bei deliktischen Forderungen
Im schönsten Juristendeutsch konnte ich den Erläuterungen zur Insolvenztabelle entnehmen, dass die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren nicht für deliktische Forderungen gilt. Hier musste ich einmal recherchieren, da mir dieser Begriff nicht geläufig war. Vereinfacht ausgedrückt, verjähren Ansprüche aus Straftaten, wie z. B. Betrug, im Insolvenzverfahren nicht bereits nach 3 Jahren, sondern erst nach 30 Jahren.
Meine Empfehlung:
Wenn Sie Zeit und Energie sparen wollen, gehen Sie nicht den Umweg über die Polizei. Wenden Sie sich direkt mit aussagefähigen Unterlagen an die Staatsanwaltschaft, die von Amts wegen die Ermittlungen aufnimmt. Im Einzelfall kann es sein, dass Sie weitere Unterlagen nachreichen müssen oder zu einer Zeugenvernehmung bei der Polizei gebeten werden.
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