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Innergemeinschaftliche Lieferung: So bleibt Ihnen die Steuerfreiheit auch ohne Gelangensbestätigung erhalten

Eine innergemeinschaftliche Lieferung, also eine Lieferung von Waren innerhalb der EU, bleibt nach den Vorgaben des Umsatzsteuerrechts steuerfrei – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört der Nachweis, dass die Ware im anderen EU-Land angekommen ist. Insbesondere in Abholfällen zählte die Gelangensbestätigung lange als einziger prüfungssicherer Nachweis. Doch damit ist nach einem aktuellen BFH-Urteil nun Schluss.

Timm Haase

05.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Das sind die Voraussetzungen

Ihre innergemeinschaftliche Lieferung (i. g. Lieferung) bleibt dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:

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