Im Urteilsfall wurde eine Eigentumswohnung vererbt. Die Erben ermitteln den Wert der Eigentumswohnung im Sachwertverfahren mit 78.493 €. Das Finanzamt ermittelte im Vergleichswertverfahren den Wert der Eigentumswohnung mit 170.000 €. Im Einspruchsverfahren verweisen die Erben auf den Ausdruck des Immobilien-Preis-Kalkulators, mit dem sie den Wert der Eigentumswohnung ermittelt hatten. Das Finanzamt senkte daraufhin den Wert der Wohnung auf 153.456 €. Die Erben vertraten weiter die Auffassung, dass das Sachwert- und nicht das Vergleichswertverfahren anzuwenden sei.
Das Finanzamt forderte daraufhin vom Gutachterausschuss Vergleichspreise für die zu bewertende Eigentumswohnung an. Der Gutachterausschuss teilte dem Finanzamt mit, dass er für den Zeitraum insgesamt 20 Vergleichspreise von 114.000 € bis 254.000 € ermittelt habe. Daraus ergebe sich ein Durchschnittswert von 186.000 €.