Geben Sie Zusatzausstattungen in Auftrag, kostet Sie das zusätzliche Grunderwerbsteuer
Für die BFH-Richter kommt es darauf an, ob die Sonderwünsche (z. B. hochwertige Fliesen) in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen. Denn nur dann sind diese Mehraufwendungen grunderwerbsteuerpflichtig. Ein solcher Zusammenhang besteht z. B. immer dann, denn Sie mit dem Verkäufer vertragliche Regelungen getroffen haben, dass er und nicht Sie die Mehrleistungen ausführt. Anders ist der Sachverhalt, wenn Sie lt. Kaufvertrag Eigenleistungen ausführen dürfen. Diese werden vom Kaufpreis abgezogen und unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.