Gerichtsurteil
Ihre Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhafter Umsatzsteuerfestsetzung trotz Verjährung
Der BFH hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass eine Umsatzsteuerfestsetzung unter Umständen noch geändert werden kann, auch wenn bereits Festsetzungsverjährung eingetreten
ist. Konkret ging es darum, dass ein Unternehmen die Doppelbesteuerung eines Umsatzes über den Jahreswechsel vermeiden wollte (BFH, Urteil vom 29.8.2024, Az. V R 19/22).
Ann-Christin Hütte
05.02.2025
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2 Min Lesezeit
Der Fall: Unternehmer nahm zu Unrecht Ist-Versteuerung in Anspruch
Ein Unternehmen, das Reparaturen an Fahrzeugen für einen bestimmten Hersteller vornahm, versteuerte seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten. Der Unternehmer führte die Umsatzsteuer also nicht bei Leistungserbringung an das Finanzamt ab, sondern erst bei Zahlung des Rechnungsbetrags durch den Kunden. Zu Unrecht – wie im Rahmen einer Steuerprüfung festgestellt wurde. Das Unternehmen erfüllte nicht die Voraussetzungen für die Anwendung der Ist-Besteuerung.
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