Frage: Ich habe tatsächlich bereits ein Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten, in dem mir meine Wirtschafts-Identifikationsnummer mitgeteilt wurde. Nun bin ich mir nicht sicher, wo ich diese Nummer überall angeben muss. Auf meinen Rechnungen? Ersetzt sie unter Umständen sogar die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Ich möchte nichts falsch machen.
Antwort: Ich kann Sie beruhigen: Aktuell besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nichts falsch machen können. Ein Fehler wäre es insbesondere, wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durch die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ersetzen würden. Auch wenn sie ähnlich aufgebaut ist, ist sie nämlich nicht dazu gedacht.
Wichtig ist, dass Sie weiterhin auf den von Ihnen erstellten Rechnungen Ihre USt-IdNr. angeben (oder Ihre Steuernummer, wenn Sie über keine USt-IdNr. verfügen). Insbesondere bleibt die USt-IdNr. weiterhin für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU erforderlich und wird nicht durch die W-IdNr. ersetzt.