Leserfrage

Ich habe meine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten: Was muss ich jetzt tun?

Frage: Ich habe tatsächlich bereits ein Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten, in dem mir meine Wirtschafts-Identifikationsnummer mitgeteilt wurde. Nun bin ich mir nicht sicher, wo ich diese Nummer überall angeben muss. Auf meinen Rechnungen? Ersetzt sie unter Umständen sogar die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Ich möchte nichts falsch machen.

Timm Haase

06.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich habe tatsächlich bereits ein Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten, in dem mir meine Wirtschafts-Identifikationsnummer mitgeteilt wurde. Nun bin ich mir nicht sicher, wo ich diese Nummer überall angeben muss. Auf meinen Rechnungen? Ersetzt sie unter Umständen sogar die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Ich möchte nichts falsch machen.

Antwort: Ich kann Sie beruhigen: Aktuell besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nichts falsch machen können. Ein Fehler wäre es insbesondere, wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durch die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ersetzen würden. Auch wenn sie ähnlich aufgebaut ist, ist sie nämlich nicht dazu gedacht.

Wichtig ist, dass Sie weiterhin auf den von Ihnen erstellten Rechnungen Ihre USt-IdNr. angeben (oder Ihre Steuernummer, wenn Sie über keine USt-IdNr. verfügen). Insbesondere bleibt die USt-IdNr. weiterhin für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU erforderlich und wird nicht durch die W-IdNr. ersetzt.

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