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Hochwasser-Schäden: Welche steuerlichen Erleichterungen nun gelten

Der Monatswechsel vom Mai auf den Juni 2024 hatte für viele nichts mit Sommer zu tun: Die starken Regenfälle sowohl im Saarland als auch Baden-Württemberg und Bayern beschäftigen viele Privatpersonen und Unternehmen vor Ort noch heute. Sowohl das Saarland (Erlass vom 21.05.2024), Baden-Württemberg (Erlass vom 2.6.2024) als auch Bayern (Erlass vom) haben diverse steuerliche Erleichterungen für Geschädigte und Unterstützer bekannt gegeben. Unter anderem regeln die Katastrophenerlasse folgende Bereiche:

Ann-Christin Hütte

28.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Was für Betroffene selbst gilt:

1. Stundung von Vorauszahlungen

Geschädigte Unternehmen (auch private Steuerpflichtige) können beantragen, dass fällige Umsatzsteuern, Einkommens- und Körperschaftsteuern bis zum 31. Oktober 2024 gestundet werden. Die Stundungen sollen 3 Monate, längstens bis zum 31. Januar 2025, gewährt werden. Bei einem Antrag sollten Sie darlegen, aus welchen Gründen Sie vom Hochwasser betroffen sind (z. B. durch Fotos, kurze Schilderung der Umstände).

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