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Hier ist Vorsicht geboten! Auch für E-Rechnungen gelten Mindestbestandteile
Eine ordnungsgemäße Rechnung ist nicht nur für die Buchhaltung Ihres Unternehmens wichtig, sondern auch eine gesetzliche Pflicht, die Sie unbedingt einhalten sollten. Der Gesetzgeber hat sich in den Vorschriften des § 14 UStG auch dazu geäußert, welche Voraussetzungen eine elektronische Rechnung erfüllen muss. Halten Sie sich nicht daran, wird es in der nächsten Betriebsprüfung schnell teuer, der Betriebsprüfer wird sich Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen im Rahmen der Prüfung nämlich ganz genau anschauen.
Dennis Kusel-Stegen
20.03.2025
·
3 Min Lesezeit
Sichern Sie sich den Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug
Aus jahrelangen Erfahrungen kann ich Ihnen berichten, dass sich der nächste Betriebsprüfer sowohl Ihre Eingangs- als auch Ihre Ausgangsrechnungen ganz genau ansehen wird. Hier werden teure Prüfungsfeststellungen vermutet, denn sowohl der Betriebsausgabenabzug als auch der Vorsteuerabzug sind daran gekoppelt, dass Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Die Einführung der E-Rechnung macht das Ganze leider nicht einfacher, weil nun noch weitere Voraussetzungen an Ihre Rechnungen gestellt werden.
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