Prüfungspunkt bei fast jeder Außenprüfung ist die private Versteuerung der Firmenwagen – vor allem, wenn keine Versteuerung erfolgt ist. Kein Wunder also, dass es in diesem Jahr erneut ein Urteil zur Nachversteuerung der Privatnutzung gab. Ein Gutes haben diese Fälle: Jede Entscheidung eines FG enthält konkretere Abgrenzungsmerkmale, wann eine private Nutzungsversteuerung vorzunehmen ist und wann nicht.
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Handwerker- und Firmenwagen: So vermeiden Sie eine Privatversteuerung durch das Finanzamt
Insbesondere bei Außenprüfungen durch das Finanzamt kommen immer wieder Streitigkeiten in Bezug auf die
private Mitbenutzung von Firmenwagen auf. Oftmals nehmen Unternehmer an, dass Handwerkerfahrzeuge, die beispielsweise Zweisitzer sind, gar nicht unter eine Privatversteuerung fallen können. Das sehen die Finanzverwaltung
und auch die Finanzgerichte (FG) jedoch differenzierter: Erfahren Sie, wie Sie die ausschließliche betriebliche Nutzung nachweisen sollten, um einer nachträglichen Privatversteuerung zu entgehen.