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Gute Nachrichten bei Abfindungen, Entschädigungen & Co: Ihr Finanzamt nimmt Ihnen diese Arbeit jetzt ab
Außerordentliche Einkünfte, wie zum Beispiel Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 Einkommensteuergesetz fallen, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr durch Sie im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Was das für Sie als Arbeitgeber und Ihre Mitarbeiter bedeutet, habe ich für Sie aufbereitet.
Markus Kahr
12.06.2026
·
2 Min Lesezeit
Weniger Arbeit für Sie als Arbeitgeber
Außerordentliche Einkünfte sind unregelmäßige, zusammengeballte Vermögensmehrungen innerhalb einer Einkunftsart, wie Abfindungen, Veräußerungsgewinne oder Entschädigungen. Sie unterliegen der progressiven Einkommensteuer. Die Steuerbelastung kann aber durch Anwendung der Fünftelregelung (§ 34 EStG) deutlich vermindert werden.
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