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Gute Nachricht: Wann Sie die Vorsteuer aus Anwaltsrechnungen für Schadensersatz abziehen dürfen

Als Unternehmer können Sie den Vorsteuerabzug aus Anwaltskosten beanspruchen, selbst wenn diese im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Schadensersatzforderungen stehen. Entscheidend ist, dass die Beratungsleistungen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit dienen. Dieses Urteil des FG Berlin-Brandenburg bietet Ihnen eine klare Grundlage, Ihre steuerlichen Rechte durchzusetzen.

Jörg Wilde

05.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Wann genau nicht steuerbarer Schadensersatz Ihnen den Vorsteuerabzug ermöglicht

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 30.11.2016, Az. 7 K 7078/15) hat klargestellt, dass Sie als Unternehmer den Vorsteuerabzug aus Anwaltskosten auch dann geltend machen können, wenn diese im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen stehen, die nicht umsatzsteuerbar sind. Entscheidend ist, dass die Anwaltsleistungen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit zugeordnet werden können.

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