Nach § 8 Nr. 1 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb folgende Aufwendungen wieder hinzugerechnet:
- 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen (§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG)