Geburtstage und Jubiläen steuerfrei beschenken
Geschenke aus persönlichem Anlass sind Sachzuwendungen von geringem Wert (Blumen, Buch), die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus einem besonderen persönlichen Anlass (z. B. Geburtstag, Heirat, Geburt eines Kindes) gewährt werden. Gelegenheitsgeschenke sind steuer- und beitragsfrei, wenn der Wert der Sachzuwendung 60 € einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigt.
Beispiel: Sie schenken Ihrer Sekretärin zum Geburtstag im Dezember 2024 einen Bildband über Mallorca im Wert von 80 €. Die Sachzuwendung ist in vollem Umfang steuer- und beitragspflichtig, da der Wert der Sachzuwendung die Freigrenze von 60 € übersteigt. Die Sachzuwendung führt in Höhe von 76,80 € zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn (96 % v. 80 € = 76,80 €).
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