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Geraten Sie trotz fehlerhafter Rechnung in Zahlungsverzug? Dieses OLG-Urteil müssen Sie kennen!

Als Profi im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen wissen Sie, dass Ihre Rechnungsprüfung dafür zuständig ist, fehlerhafte Rechnungen herauszufischen. Gleichzeitig gilt, dass Sie in Verzug geraten, wenn Ihre Eingangsrechnungen eine Zahlungsfrist enthalten. Unter welchen Umständen der Zahlungsverzug auch bei fehlerhaften Rechnungen eintritt, hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Ich zeige Ihnen, worauf es ankommt.

Timm Haase

05.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Darum ging es in dem verhandelten Fall

Die Klägerin stellte 4 Rechnungen im Zeitraum zwischen November 2023 und Januar 2024. Diese wiesen jeweils ein konkretes Zahlungsziel aus. Der Schuldner beanstandete 3 dieser Rechnungen direkt nach dem Erhalt als fehlerhaft. Die Klägerin nahm allerdings erst im September 2024 Korrekturen vor. Das Oberlandesgericht (OLG) hatte zu entscheiden, ob und ggf. ab welchem Zeitpunkt bei den Rechnungen ein Verzug eingetreten ist.

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