Tax-News

Gelangensbestätigung ist keine Voraussetzung für innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass Sie einen Nachweis führen können, dass der gelieferte Gegenstand in das EU-Ausland gelangt ist. Die Finanzverwaltung stellt hierzu eine sogenannte […]

Markus Kahr

31.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass Sie einen Nachweis führen können, dass der gelieferte Gegenstand in das EU-Ausland gelangt ist. Die Finanzverwaltung stellt hierzu eine sogenannte Gelangensbestätigung zur Verfügung. Diese müssen Sie aber nicht benutzen. Denn die Gelangensbestätigung der Finanzverwaltung ist keine Voraussetzung, um die innergemeinschaftliche Lieferung nachweisen zu können, so der BFH mit Urteil vom 18.12.2025 (Az. V R 3/25, veröffentlicht am 30.4.2026).

Der Urteilsfall betrifft einen Steuerberater, der auf einer Internetplattform einen Pkw zum Verkauf anbot. Ein Käufer aus Rumänien, der das Fahrzeug für sein Unternehmen erwerben wollte, zeigte Interesse. Der Steuerberater überprüfte die USt-IdNr. des Unternehmens beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dort wurde ihm eine qualifizierte Bestätigung ausgestellt. Der Kaufpreis wurde in bar übergeben. Hierbei wies sich der Abholer durch einen Lichtbildausweis, von dessen Vorderseite sich der Steuerberater eine Kopie anfertigte, als Käufer aus. Im schriftlichen Kaufvertrag verpflichtete sich der Käufer dazu, das Fahrzeug nach Rumänien auszuführen und im Inland abzumelden. Die dem Abholer durch den Steuerberater ausgehändigte Gelangensbestätigung wurde ihm trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Mahnungen nicht zurückgesandt.



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