Welche Übergangsfristen gelten
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Übermittlung von E-Rechnungen im Geschäft zwischen Unternehmen (B2B-Bereich) greift unabhängig von der Art der Tätigkeit und der Unternehmensgröße.
Beispiel: Sie sind im Nebenberuf freiberuflicher Chefredakteur und schreiben Texte über Steuern, Finanzen und Rechnungswesen für einen renommierten Fachverlag. Sie erstellen 4 Rechnungen im Jahr in Word, die Sie ausdrucken und per Post versenden. Auch Sie trifft ab 2025 grundsätzlich die Verpflichtung, diese 4 Rechnungen als E-Rechnungen digital zu erstellen und zu versenden.