Unternehmer war freiwillig gesetzlich krankenversichert
Im Urteilsfall hatte ein selbstständiger Unternehmer, der freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, einen Zuschuss in Höhe von 4.500 € aus dem Programm „Soforthilfe Corona“ erhalten. Der Zuschuss erhöhte seinen Gewinn des Jahres 2020, ein entsprechender Einkommensteuerbescheid wurde vom Finanzamt erlassen. Die Kranken- und Pflegeversicherung des freiwillig krankenversicherten Unternehmers hatte daraufhin den Zuschuss auch der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Dies sah der Unternehmer nicht ein, zumal er im Jahr 2023 den Zuschuss zurückzahlen müsste. Er vertrat die Auffassung, dass der Zuschuss wie ein Darlehen zu bewerten sei und daher keine Beitragspflicht auslöse.
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