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Führen Sie Online-Veranstaltungen durch, beachten Sie bei der Umsatzsteuer diese Regelungen

Es macht umsatzsteuerlich einen Unterschied, ob Sie Ihren Kunden einen Live-Zutritt zu Ihrer Veranstaltung ermöglichen oder einen vorproduzierten Inhalt zur Verfügung stellen. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich mit Schreiben vom 29.4.2024, Az. III C 3 – S 7117-j/21/10002 :004 DOK 2024/0136327, mit den Details befasst.

Markus Kahr

10.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Fall 1: Ihre Kunden nehmen live an Ihrer Veranstaltung teil

Hier führen Sie eine Veranstaltung für Ihre Kunden in Präsenz durch. Zeitgleich ermöglichen Sie Ihren anderen Kunden, Ihrer Veranstaltung live, also in Echtzeit zu folgen. In diesem Fall handelt es sich bei der Live-Übertragung nicht um eine auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung.

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