Tax-News
Freiwillige Zahlungen auf Ihrer Website
Erhalten Sie Zahlungen, die Besucher Ihrer Website freiwillig an Sie leisten, so ist es zzt. ungeklärt, wie Sie diese Zahlungen steuerlich behandeln müssen. Sind die Zahlungen steuerpflichtige Einnahmen oder nicht? Diese Frage hat der BFH offengelassen (Beschluss vom 19.5.2025, Az. V B 25/24 NV, veröffentlicht am 20.6.2025).
Markus Kahr
22.07.2025
·
1 Min Lesezeit
Im vorliegenden Fall stellte der Unternehmer auf seiner Website kostenlos zu nutzenden Inhalte zur Verfügung. Um die Seite finanzieren zu können, rief er seine Nutzer dazu auf, freiwillige Zahlungen zu leisten.
Meine Empfehlung
Wie das Verfahren ausgehen wird, ist vollkommen offen. Der BFH hat entschieden, keine weiteren Ausführungen zum Sachverhalt zu veröffentlichen. Sofern Sie freiwillige Zahlungen für Ihre Angebote auf Ihrer Website erhalten, erfassen Sie diese auf einem gesonderten (Buchhaltungs-) Konto, damit Sie die Einnahmen nachvollziehen können. Behandeln Sie diese zunächst als steuerfreie Einnahmen. Stellen Sie sich aber auf eine etwaige Versteuerung dieser Einnahmen ein.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!