Wann eine Überschuldung vorliegt
Eine bilanzielle Überschuldung führt nicht automatisch zu einer insolvenzrechtlichen Überschuldung nach § 19 InsO. Aber sie ist ein deutliches Anzeichen. Eine bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen eines Unternehmens die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (das vorhandene Eigenkapital also aufgebraucht ist).
Allerdings können Sie den haftungsrelevanten Verdacht einer insolvenzrechtlichen Überschuldung von sich weisen, wenn die Fortführung Ihres Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn Sie eine positive Fortbestehensprognose in Form einer Zahlungsfähigkeitsprognose, die die nächsten 12 Monate umfasst, vorlegen können. Eine Insolvenzantragspflicht nach § 15b InsO trifft Sie dann nicht mehr.