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Formelle Mängel in der Buchführung? Der Umsatz darf geschätzt werden, aber nicht anhand der amtlichen Richtsatzsammlung, sagt erneut der BFH!

Hinzuschätzungen zu Umsatz und Gewinn sind das Damoklesschwert, das über jeder Betriebsprüfung pendelt. Deckt der Finanzbeamte Fehler, z. B. in der Kassen- oder Buchführung auf, darf geschätzt werden. Dass die amtliche Richtsatzsammlung dabei nicht (mehr) das erste Mittel der Wahl sein darf, hat der BFH in seinem Urteil vom 29.7.2025 (Az. X R 23-24/21) bestätigt. Aber was gilt stattdessen? Lesen Sie hier die Antwort auf diese Frage.

Timm Haase

12.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Es ging gar nicht um Buchführungsmängel

Die Klägerin unterhielt in den Streitjahren einen Gastronomiebetrieb. Im Zuge einer Betriebsprüfung deckte das beklagte Finanzamt insbesondere die folgenden formellen Mängel auf:

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