Gerichtsurteil

Firmen-Porsche für Gesellschafter? Warum das Finanzamt trotz Nutzungsverbot von einer vGA ausgeht

Immer wieder streiten Unternehmen und Finanzamt darüber, ob die Nutzung eines – insbesondere hochpreisigen – Firmenwagens nur zu unternehmerischen Zwecken erfolgt oder ob auch eine private Mitnutzung zu versteuern ist. Hierfür argumentiert das Finanzamt häufig mit dem sogenannten Anscheinsbeweis: Nach allgemeiner Lebenserfahrung würde ein hochpreisiges Fahrzeug nicht nur für betriebliche Fahrten, sondern auch für private Termine verwendet werden – vor allem, wenn für die Privatnutzung kein gleichwertiger Pkw zur Verfügung steht. Zu diesem Streitthema hat sich der BFH nun in einem Verfahren geäußert.

Ann-Christin Hütte

01.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Streitfall: Anscheinsbeweis für die Privatnutzung trotz Nutzungsverbot

Die Klägerin war eine GmbH mit Gesellschafter-Geschäftsführer G. G und seine Schwester S waren bei der GmbH angestellt. Die GmbH hatte mehrere Porsche im Betriebsvermögen, wobei für keinen Fahrtenbücher vorlagen. Das Finanzamt prüfte die GmbH mehrmals und nahm jeweils eine verdeckte Gewinnausschüttung an – unter anderem auch aus dem Grund, dass auf S kein weiteres Fahrzeug privat zugelassen war. Die GmbH wies die Annahme zurück, dass die GmbH G und S schriftlich verboten hatte, die Fahrzeuge privat zu nutzen. Der Anscheinsbeweis reiche hier nicht aus, da keine private Nutzungsüberlassung erfolgt sei. Das Finanzgericht wies die Klage ab und ließ keine Revision zu; hiergegen richtet sich eine Beschwerde vor dem BFH (Beschluss vom 17.12.2025, Az. I B 17/24).

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