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Finanzierungsleasing von beweglichen Wirtschaftsgütern: Mit dieser Ermittlung vermeiden Sie steuerliche Risiken im Voraus

Sicher kennen Sie dieses Vorgehen auch aus Ihrem Unternehmensalltag: Verträge werden durch andere Fachabteilungen geschlossen, ohne vorher nach einer steuerlichen Würdigung zu fragen. Sicher ist diese nicht in allen Fällen notwendig. Gerade beim Finanzierungsleasing kommt es aber auf kleine Details an, wenn es um die Frage des bilanziellen Ausweises geht.

Timm Haase

02.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Prüfen Sie jeden Leasingvertrag

Folgender Sachverhalt ist mir leider mehr als einmal begegnet: Die Einkaufsabteilung des Unternehmens hat eine Maschine geleast. Sämtliche Vertragsinhalte wurden durch den Einkäufer mit dem Leasinggeber verhandelt. In der Buchhaltung landete dann lediglich eine „Dauerrechnung“, aus der sich die monatliche Belastung ergab. Die Kosten wurden als Leasingaufwand gebucht.

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