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FG Düsseldorf erkennt Verluste aus der Vermietung eines Flugzeugs für 7 Jahre an

Obwohl der Eigentümer aus der Vercharterung seiner Cessna über Jahre einen Verlust erzielte, ließen die Richter des Finanzgerichts Düsseldorf die Verluste zum Abzug zu (Urteil vom 21.1.2026, Az. 9 K 1503/13 E, F, veröffentlicht am 16.4.2026). Ich zeige Ihnen, was den Ausschlag gab.

Markus Kahr

15.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Cessna wurde verchartert

Im Jahr 2006 erwarb der inzwischen verstorbene Käufer eine Cessna, Baujahr 1990. Er finanzierte sie mit einem Bankdarlehen und hielt es in seinem Privatvermögen. Die Vercharterung des Flugzeugs erfolgte über eine professionelle Vercharterergesellschaft. Nutzte der Eigentümer sein Flugzeug selbst, konnte er es zu den identischen Konditionen wie fremde Dritte mieten. So nutzte er es z. B. im Jahr 2012 3-mal. Bereits ab Mitte 2013 habe er sich dann um die Veräußerung des Flugzeugs bemüht. Der Eigentümer erzielte stets Verluste aus dem Betrieb des Flugzeugs. Es wurde schließlich im Jahr 2014 verkauft.

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