Schüler sollen vor Überlastung geschützt werden
Primär sollen sich Schüler in den Ferien erholen und nicht arbeiten. Wollen sie dennoch etwas Geld hinzuverdienen, müssen sie vor Überlastung geschützt werden. Deshalb dürfen Schüler erst ab einem bestimmten Alter Minijobs oder andere Arten von Jobs ausüben. Diese Altersgrenzen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Dabei beachten Sie folgende Eckdaten: