Sachverhalt: Bau einer Lagerhalle auf fremden Boden
Unternehmer Neumann mietet seit 20 Jahren von der Grundstückseigentümerin Meyer ein Betriebsgrundstück. Da Neumann sein Unternehmen vergrößern möchte, plant er den Bau einer Lagerhalle auf dem angemieteten Grundstück. Unternehmer Neumann vereinbart mit Frau Meyer, dass sie nach der Fertigstellung der Lagerhalle ihm die Baukosten ersetzt. Herr Neumann erbaut die Lagerhalle im eigenen Namen. Nach dem Ersatz der Baukosten durch Frau Meyer wird diese Eigentümerin der Lagerhalle und soll diese dann an Unternehmer Neumann vermieten. Neumann erbringt mit seinem Unternehmen keine Bauleistungen, erzielt aber ausschließlich Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.