Ein jetzt veröffentlichtes Urteil des BFH vom 23.1.2025 (Az. III R 33/24) schafft Klarheit: Es grenzt eindeutig ab, welche Zahlungen steuerlich relevant sind und welche nicht. Für Sie als Arbeitgeber ist dieses Urteil besonders bedeutsam, da eine falsche Bewertung schnell zu verdeckten Lohnbestandteilen oder unnötigen steuerlichen Belastungen führen kann.
Dieser Sachverhalt könnte Ihnen als Arbeitgeber begegnen
Sachverhalt: Sie stellen Ihrer Mitarbeiterin Frau Berger einen Dienstwagen (VW Tiguan, Bruttolistenpreis 42.000 €) auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die Versteuerung erfolgt nach der 1%-Regelung.