Gerichtsurteil

Fährkosten, Maut & Co.: So vermeiden Sie teure Fehler bei der Dienstwagenbesteuerung

Stellen Sie Ihren Arbeitnehmern einen Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung, gelten strenge steuerliche Vorgaben zur Bewertung des geldwerten Vorteils. In der Praxis tauchen jedoch regelmäßig Fragen auf, wie zusätzliche Kosten, etwa Mautgebühren, Fährkosten oder Vignetten, steuerlich zu behandeln sind – vor allem dann, wenn sie vom Arbeitnehmer selbst getragen oder durch Sie als Arbeitgeber übernommen werden.

Jörg Wilde

28.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Ein jetzt veröffentlichtes Urteil des BFH vom 23.1.2025 (Az. III R 33/24) schafft Klarheit: Es grenzt eindeutig ab, welche Zahlungen steuerlich relevant sind und welche nicht. Für Sie als Arbeitgeber ist dieses Urteil besonders bedeutsam, da eine falsche Bewertung schnell zu verdeckten Lohnbestandteilen oder unnötigen steuerlichen Belastungen führen kann.

Dieser Sachverhalt könnte Ihnen als Arbeitgeber begegnen

Sachverhalt: Sie stellen Ihrer Mitarbeiterin Frau Berger einen Dienstwagen (VW Tiguan, Bruttolistenpreis 42.000 €) auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die Versteuerung erfolgt nach der 1%-Regelung.

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