Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Pole erwarb auf einem Markt in Polen ca. 45.000 Zigaretten, die nur ukrainische und weißrussische Steuerbanderolen trugen. Die Zigaretten wurden von Polen nach Deutschland gebracht und sollten dort verkauft werden. Eine Anmeldung bei den Zollbehörden erfolgte nicht. Der Pole wurde bei der Übergabe der Ware an den Käufer festgenommen, die Ware wurde durch den Zoll vernichtet. Außerdem erhob das Hauptzollamt neben den Zollabgaben auch EUSt in Höhe von ca. 2.000 €. Dabei ging die Behörde davon aus, dass die Steuer gem. § 87 Abs. 4 Unionzollkodex (UZK) im Land der Entdeckung der Steuerschuld (also in Deutschland) erhoben werden kann. Diese Regelung gilt in erster Linie für Zölle. Die Zollbehörden sprechen in einem solchen Fall von einer zollrechtlichen Zuständigkeitsfiktion. Diese soll nach ‑§ 87 Abs. 4 UZK zulässig sein bei Beträgen von bis zu 10.000 €. Die Behörde übertrug diese Regelung im vorliegenden Fall auch auf die Festsetzung der EUSt. Gegen die Festsetzung der EUSt wurde Klage bei den Gerichten eingereicht. In Deutschland könne keine Steuer festgesetzt werden, weil keine mehrwertsteuerpflichtige Einfuhr stattgefunden habe. Die Zigaretten seien in Polen in den Wirtschaftskreislauf gelangt.
Gerichtsurteil
EuGH-Urteil: Warum Sie nicht von einer zollrechtliche Zuständigkeitsfiktion bei der EUSt ausgehen können
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhebt der Zoll neben den Zöllen und anderen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr aus Drittländern. Die EUSt betrug im Jahr 2022 ca. 37,6 Mrd. € und ist damit die drittwichtigste Einnahmequelle des Fiskus. Grundsätzlich gilt, dass die Einfuhrumsatzsteuer in dem Land zu entrichten ist, in dem die Ware in den Wirtschaftskreislauf gelangt. Bei kleineren Beträgen bis 10.000 € hat der Zoll in Deutschland bislang die für Zölle geltende Zuständigkeitsfiktion angewandt. Nach dieser kann die EUSt auch in Deutschland erhoben werden, wenn die Einfuhr hier entdeckt wurde. Die Übertragung der Regelung auf die EUSt hat der EuGH nun endgültig gekippt.
Ann-Christin Hütte
29.04.2024
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