Tax-News

Entfernungspauschale ist nicht verfassungswidrig

Die Erhöhung der Entfernungspauschale für die Veranlagungszeiträume 2022 bis 2026 ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 € je Entfernungskilometer ist nicht verfassungswidrig. So hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 20.3.2024 (Az. 16 K 16092/23) entschieden.

Timm Haase

02.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Im verhandelten Fall versuchte der Kläger durchzusetzen, dass ihm bereits ab dem 1. Entfernungskilometer der höhere Satz von 0,38 € gewährt wird. Er führte an, dass diese Ungleichbehandlung der Entfernungskilometer gegen Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoße.

Das Finanzgericht wies die Klage ab und verwies auf den Gestaltungsspielraum, den der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Pauschalen habe.

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