Frage: Einer unser Mitarbeiter, der gerade in Trennung lebt, hat unsere Abrufmöglichkeit für seine ELStAM gesperrt. Was müssen wir jetzt unternehmen, damit wir seinen Lohn dennoch auszahlen können? Eine solche Abrufsperre ist bei uns noch nie vorgekommen.
Antwort: Durch die Sperrung des ELSTAM-Abrufes durch Ihren Mitarbeiter können Sie seine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr automatisch abrufen. In diesem Fall gehen Sie folgendermaßen vor: