Doch der Begriff „inländisch“ kann schnell darüber hinwegtäuschen, dass nicht nur inländische Unternehmen betroffen sind. Wird ein in Deutschland steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz von einem ausländischen Unternehmen oder einer ausländischen Betriebsstätte eines deutschen Unternehmens erbracht, fällt dieser ebenfalls unter die Verpflichtung.
Tax-News
E-Rechnungspflicht kann auch Auswirkungen auf ausländische Unternehmen haben
Als Leser von Rechnungswesen aktuell wissen Sie, dass seit dem 1.1.2025 die grundsätzliche E-Rechnungspflicht für den Leistungsaustausch zwischen Unternehmen gilt. Die Verpflichtung erstreckt sich dabei ausschließlich auf inländische Umsätze.