Tax-News

E-Rechnungspflicht kann auch Auswirkungen auf ausländische Unternehmen haben

Als Leser von Rechnungswesen aktuell wissen Sie, dass seit dem 1.1.2025 die grundsätzliche E-Rechnungspflicht für den Leistungsaustausch zwischen Unternehmen gilt. Die Verpflichtung erstreckt sich dabei ausschließlich auf inländische Umsätze.

Timm Haase

10.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Doch der Begriff „inländisch“ kann schnell darüber hinwegtäuschen, dass nicht nur inländische Unternehmen betroffen sind. Wird ein in Deutschland steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz von einem ausländischen Unternehmen oder einer ausländischen Betriebsstätte eines deutschen Unternehmens erbracht, fällt dieser ebenfalls unter die Verpflichtung.

Mein Tipp

In aller Regel wird in diesen Fällen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden, über das das ausländische Unternehmen von der deutschen E-Rechnungspflicht befreit wird. Prüfen Sie dennoch Ihre steuerlichen Leistungsbeziehungen genau. Insbesondere bei ausländischen Betriebsstätten kann es zu einer unbeachteten E-Rechnungspflicht kommen, bei der Verstöße ein Versagen des Vorsteuerabzugs nach sich ziehen können.

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