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Durchlaufende Posten aus umsatzsteuerlicher Sicht – und wie Sie diese richtig berücksichtigen

Für durchlaufenden Posten gibt es ein eigenes Konto. In der Praxis kommt es vor, dass Sie das Konto für Beträge nutzen, die Sie auf Anhieb nicht zuordnen konnten und erstmal „zwischenbuchen“. Das widerspricht dem Grundsatz der Zuordnung und Kontenklarheit. Erfahren Sie, wie Sie durchlaufende Posten buchen und von Weiterberechnungen unterscheiden.

Ann-Christin Hütte

05.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Beispiel: Die Werbeagentur W gestaltet für Unternehmen A Flyer und übersendet diese an einen von A vorgegebenen Kundenkreis. Die Werbeagentur zahlt das Porto von 1.100 € (Ust-frei, § 4 Nr. 11b UStG). Dieses Geld muss Unternehmen A W erstatten. Für die Flyererstellung berechnet die Agentur zusätzlich 2.380 € inkl. USt. Lösung: W erbringt durch die Flyererstellung eine Leistung an A. Die Auslage des Portos ist ein durchlaufender Posten für die Agentur, da die Zahlung in fremden Namen und Rechnung (für A) erfolgt sind.

Was genau ein durchlaufender Posten ist

  • Durchlaufende Posten (#1570 SKR03) sind für Sie weder eine Einnahme noch eine Ausgabe. 

  • Es handelt sich bei den Beträgen lediglich um Gelder, die Sie für eine andere Person vereinnahmt/ausgelegt haben. 

  • Die Originalbelege sind auf den Namen des anderen Unternehmens ausgestellt. Sie verfügen über Kopien, denn der Originalbeleg befindet sich bei dem Unternehmer, der die Leistung tatsächlich erbracht/erhalten hat. 

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