Diesen Mindestlohn zahlen Sie Ihren Zeitarbeitern ab 1.10.2024

Neben dem allgemeinen Mindestlohn von zurzeit 12,41 €/Std. müssen Sie einen weiteren Mindestlohn im Auge behalten. Die bisherigen Regelungen zur Lohnuntergrenze bei Arbeitnehmerüberlassungen sind am 31.3.2024 ausgelaufen. Daher zahlen Sie […]

Markus Kahr

30.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Neben dem allgemeinen Mindestlohn von zurzeit 12,41 €/Std. müssen Sie einen weiteren Mindestlohn im Auge behalten. Die bisherigen Regelungen zur Lohnuntergrenze bei Arbeitnehmerüberlassungen sind am 31.3.2024 ausgelaufen. Daher zahlen Sie ab diesem Zeitpunkt auch Ihren Leiharbeitern den gesetzlichen Mindestlohn.

Die Tarifparteien, die über die Mindestlöhne entscheiden, haben sich auf einen neuen Branchenmindestlohn für Zeitarbeiter in Höhe von 14 €/Std. geeinigt. Dieser Branchenmindestlohn wird ab 1.3.2025 auf dann 14,53 €/Std. angehoben.



Achtung



Nach den mir vorliegenden aktuellen Informationen soll der Branchenmindestlohn als Lohnuntergrenze auf Ihre Leiharbeiter übertragen werden. Somit müssten Sie dann auch 14 € bzw. 14,53 € je Stunde bezahlen. Rechtswirksam wird dies aber erst, wenn der Erlass des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorliegt. Da dies noch nicht der Fall ist, stellen Sie sich darauf ein, dass Sie den höheren Stundenlohn für Leiharbeiter erst ab 1.11. bzw. 1.12.2024 zahlen müssen.





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