Neben dem allgemeinen Mindestlohn von zurzeit 12,41 €/Std. müssen Sie einen weiteren Mindestlohn im Auge behalten. Die bisherigen Regelungen zur Lohnuntergrenze bei Arbeitnehmerüberlassungen sind am 31.3.2024 ausgelaufen. Daher zahlen Sie ab diesem Zeitpunkt auch Ihren Leiharbeitern den gesetzlichen Mindestlohn.
Die Tarifparteien, die über die Mindestlöhne entscheiden, haben sich auf einen neuen Branchenmindestlohn für Zeitarbeiter in Höhe von 14 €/Std. geeinigt. Dieser Branchenmindestlohn wird ab 1.3.2025 auf dann 14,53 €/Std. angehoben.
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