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Diese Auswirkungen könnte die geplante Post-Reform auf die Berechnung der Einspruchsfrist haben

Die Bekanntgabefiktion ist das Kernstück der Fristenberechnung, wenn es um einen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid geht. Seit Jahrzehnten ist die Berechnung identisch und sicherlich auch in Ihrem Hinterkopf abgespeichert. Daran möchte der Gesetzgeber aber nun rütteln. Das sind die bislang bekannten Pläne und die möglichen Auswirkungen auf Ihre Fristenberechnung.

Timm Haase

27.05.2024 · 1 Min Lesezeit

Was aktuell gilt

Nach derzeit geltendem Recht ist die Post dazu verpflichtet, 80 % aller Briefe am nächsten Werktag zuzustellen. Am darauf folgenden Werktag muss die Quote von 95 % erfüllt sein. Eine Zustellung am 3. Tag nach Aufgabe zur Post ist damit zulässig, rein rechnerisch aber eher die Ausnahme. Sie wundern diese Zahlen? Mich auch. Schließlich zeigt die Erfahrung, dass Postsendungen durchaus längere Laufzeiten haben können und eine Zustellung nicht mehr an jedem Werktag erfolgt. Das Problem der Post: Die Erfüllung der aktuellen gesetzlichen Quoten kostet zu viel Geld. Und eben diese Kosten müsste die Post auf die Kunden umlegen.

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